Antwort 01.01.2024 von Astrid Wallmann CDU
bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall, das dem Grundsatz der Anlassbezogenheit unterliegt. D
bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall, das dem Grundsatz der Anlassbezogenheit unterliegt. D
Die Einführung der pauschalen Beihilfe kommt auf Landesebene gut voran. Auf Bundesebene ist vorerst keine Einführung geplant. Ich werde weiter dafür eintreten.
Die Einführung der pauschalen Beihilfe, als Zuschuss zur Krankenversicherung für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte dient, ist wichtig und geplant.