(...) Dieses besondere Fürsorgeverhältnis führt dazu, dass Beamte im Dienst ordentlich, aber nicht übermäßig alimentiert werden - und dafür im Gegenzug zusätzliche Leistungen erhalten, etwa die Krankenversicherung oder den Anspruch auf eine besonders hohe Pension. Das eigentliche Entgelt des Beamten errechnet sich aus allen diesen Komponenten; es erschöpft sich nicht in dem monatlichen Gehalt. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 03.09.2008 von Otto Fricke FDP
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU
Antwort ausstehend von Hubert Dorn BAYERNPARTEI
Antwort 29.10.2008 von Hubertus Heil SPD
(...) Um es auf den Punkt zu bringen: eine rein betriebswirtschaftliche Sichtweise, welche die Kosten der Stützung und den Verkaufspreis der Anteile der KfW vergleicht, greift zu kurz. Die Rettung der IKB ist erfolgt, um Schaden von der Volkswirtschaft insgesamt abzuwenden. (...)
Antwort 29.08.2008 von Christa Stewens CSU
(...) Für die Verletzung der haushaltsrechtlichen Pflichten haften Beamte unter den Voraussetzungen des Art. 85 Bayerisches Beamtengesetz auch persönlich. (...)
Antwort 25.08.2008 von Rosi Reindl ÖDP
(...) Selbstverständlich bin ich dafür, dass Gesetzesverstöße auch von Beschäftigten im öffentlichen Dienst geahndet werden. (...)