Sehr geehrter Herr Bletz,
vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.
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(...) Einem Bürger, der seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt, könnte ja auch nicht einfach im alten Bundesland das Wahlrecht erhalten bleiben. Das Landtagswahlrecht folgt sinnvoller Weise dem (Haupt-)Wohnsitz. Hinzu kommt im Vergleich zum Bundestag, dass die Entscheidungen der 16 Landesparlamente sehr viel geringere Auswirkungen auf Deutsche im Ausland haben oder zumeist eben auch gar keine. (...)
(...) Das Eigenkapital von Hamburg Wasser, das von den 100%-Vertreter/innen zur Finanzierung ins Spiel gebracht wird, ist größtenteils zweckgebunden (bei den Wasserwerken sogar gebührengespeist!) und kann schon aus gesetzlichen Gründen nicht zur Finanzierung eines Unternehmenskaufs verwendet werden. (...)
(...) Zunächst einmal zur rechtlichen Lage. Das Vermummungsverbot ist Bestandteil des Versammlungsrechts. Es gilt übrigens nicht absolut; ausgenommen sind etwa Volksfeste (Karneval!), aber auch religiöse Veranstaltungen wie Prozessionen oder Wallfahrten, auch Züge von Hochzeitsgesellschaften. (...)
(...) Unabhängig von der Trainertätigkeit von Herrn Steuer, der nach Bekanntwerden seiner Stasi-Tätigkeit nicht mehr aus Bundesmitteln gefördert wird, stehen die sportlichen Erfolge des Eislaufpaares Savchenko/Szolkowy außer Zweifel. (...)