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Matthias Zimmer
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Frage von Erich S. •

Frage an Matthias Zimmer von Erich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,
bedauerlicherweise musste ich heute wieder feststellen, dass eine Frau (Migrantin mit Vollverschleierung; Burka ?) von Ihrem Ehemann "niedergemacht" wurde. Grund: Sie hatte beim Einräumen des gemeinsamen Einkaufs ihren Handschuh eingeklemmt und somit "verloren". Wie stehen Sie und die Abgeordneten (sofern Sie es nachvollziehen können) zu dieser Art der Unterdrückung einer Frau, und insbesondere was gedenkt das Parlament, die Regierung (siehe Frankreich, Belgien) gegen diese Art der Vermummung zu tun. Wir haben bei Demonstrationen ein Vermummuingsverbot, sicher auch dafür dass Gewalttäter erkannt werden. Wie wird sichergestellt, dass unter diesen Gewändern nicht auch Gewalttäter unterwegs sind. Ist hier überhaupt eine Integration möglich, bzw. gewollt?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Erich Sprengel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sprengel,

ich teile viele Ihrer Befürchtungen, die in Ihrer Anfrage zum Ausdruck kommen. Zunächst einmal zur rechtlichen Lage. Das Vermummungsverbot ist Bestandteil des Versammlungsrechts. Es gilt übrigens nicht absolut; ausgenommen sind etwa Volksfeste (Karneval!), aber auch religiöse Veranstaltungen wie Prozessionen oder Wallfahrten, auch Züge von Hochzeitsgesellschaften. Nach überwiegender Meinung der Juristen ist die Burka Ausdruck der Religionsfreiheit. Ein Verbot einer Burka im öffentlichen Raum stünde verfassungsrechtlich also vermutlich auf schwachem Grund. Ich gestehe offen, dass ich diese Meinung so nicht teile und für problematisch halte. Es ist eine der Grundregeln demokratischer Öffentlichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger "Gesicht zeigen" und sich so als Gleiche im demokratischen Prozess anerkennen. Insofern ist aus meiner Sicht eine Burka gleichzusetzen mit der Weigerung, sich auf demokratische Grundregeln einzulassen.

Nun kann man argumentieren: Auch das ist das Recht von Menschen in einer Demokratie. Wo es aber endet ist, wenn öffentliche Belange betroffen sind. So hat beispielsweise Hessen das Tragen einer Burka im öffentlichen Dienst verboten. Hintergrund war der Fall einer Frau in der Stadtverwaltung Frankfurt, die dies tun wollte. Das halte ich für einen guten und gangbaren Weg. Wir können Menschen nicht in die Demokratie zwingen, aber wir können es ablehnen, Verächter der Demokratie im öffentlichen Dienst zu subventionieren.

Letztlich ist aus meiner Sicht die Burka ein Indiz mangelnder Integration und der Weigerung, sich auf die Gesellschaft einzulassen. Das kann viele Gründe haben; die meisten davon lassen sich aber nicht durch Gesetze angehen, sondern durch gezielte Ansprache, die auf Integration zielt.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer