(...) Es geht stattdessen um die Frage der Leistungserbringung. Kommunen, die Ihre Wasserversorgung vollständig in eigener Hand abwickeln, werden dies auch künftig selbst tun können. Allein solche Kommunen, die ihre Wasserversorgung durch private Dienstleister erbringen lassen, deren Wasserversorgung also bereits privatisiert wurde, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen. (...)
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(...) ich halte die Privatisierung der Daseinsvorsorge für einen grundsätzlich falschen Weg. Daher bin ich auch gegen eine Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung. (...)
(...) Der im Binnenmarktausschuss jetzt beschlossene Vorschlag führt nach intensiven Verhandlungen der CDU/CSU-Abgeordneten an vielen Stellen erhebliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission ein: So ist es gelungen, die Rettungsdienste aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Auch sind zugunsten der deutschen Kommunen wichtige Verbesserungen erreicht worden. (...)
(...) Was bringt diese Richtlinie: die Richtlinie verlangt nicht die Privatisierung dePrivatisierung des WassersEU auch gar keine Regelungskompetenz (allerdings macht sie es dennoch durch die Hintertür in Staaten, die finanzielle Unterstützung durch den ESM bekommen. So hat die EU-Kommission im Rahmen der Empfehlungen der Troika für Portugal und Griechenland die Privatisierung des Wassersektors verlangt - siehe http://www.heide-ruehle.de/heide/fe/pub/de/dct/917 ), die vorgeschlagene Richtlinie erschwert aber erheblich die Bedingungen für Stadtwerke und kommunale Zweckverbände und schafft eine komplexe und unsichere Rechtslage für den öffentlichen Sektor. (...)