Frage von Dieter J. • 13.07.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Das anrechnungsfreie Schonvermögen sind 40.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich dieses um 15.000 Euro. Um zu vermeiden, die Solidargemeinschaft mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen grundsätzlich auch zunächst von einer Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann, sollte die Regelung für das Schonvermögen eingeschränkt werden.
Die AfD fordert die Abschaffung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-942906