Frage von Daniel L. • 12.08.2020

Antwort ausstehend von Claudia Roth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Der Ehegattennachzug ist ein sich auch aus dem Grundgesetz ergebendes Grundrecht, welches nicht an Bedingungen geknüpft werden darf. (...)
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung (siehe Anhang) haben wir Folgendes dazu vereinbart: Wir schaffen „eine allgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis. Das Einbürgerungserfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ werden wir durch klare Kriterien ersetzen.
Ich halte den Sprachtest hier nicht für sinnvoll.