Antwort ausstehend von Manuel Muja BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 24.09.2021 von Falko Droßmann SPD
Grundrechtseinschränkungen sind zu Recht immer nur zur Sicherung überragender Interessen des Allgemeinwohleszulässig.
Antwort 26.08.2021 von Jimmy James Robert Blum FDP
Hallo Herr Helm, ich sehe 2G sehr kritisch und bin mir auch nicht sicher, ob das wirklich gerichtsfest ist.
Antwort 31.08.2021 von David Christopher Stoop Die Linke
Anreize und niedrigschwellige Angebote statt sozialer Ausschluss.
Antwort 29.08.2021 von Lisa-Marie Rosien Die PARTEI
Jedes Kind wird in eine Plastikkugel gesteckt.
Antwort 07.09.2021 von Claudia Schüßler SPD
Ist keine Lüftungsanlage oder ein mobiler Luftfilter vorhanden, soll die schon im letzten Schuljahr geltende Lüftungsregel 20-5-20 eingehalten werden (nach 20 Minuten Unterricht 5 Minuten Lüftungspause).