(...) Zuletzt darf ich darauf hinweisen, dass das Petitionsrecht nicht nur ein Grundrecht der Bürger sondern auch ein Recht des Parlamentes ist, sich mit einzelnen Anliegen zu befassen. Dieses Recht haben sich die Parlamente in der Frühzeit der demokratischen Entwicklung erkämpfen müssen. (...)
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(...) Finden sich dann bei der Zählung nicht ausreichende Abgeordnete ein, dann hebt der Sitzungsleiter (der Bundestagspräsident oder einer seiner Stellvertreter) die Sitzung auf. In der Praxis wird die Beschlussfähigkeit hin und wieder angezweifelt, dann müssen alle Abgeordneten ihre oben beschriebenen Beschäftigungen abbrechen und unverzüglich im Plenum erscheinen, um an der Zählung teilzunehmen. Im regulären Parlamentsbetrieb arbeitet der Bundestag jedoch mit einem eher klein besetzen Plenum, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. (...)
(...) Vor dieser Änderung war das Meldewesen Teil der so genannten Rahmengesetzgebung, bei der der Bund für die Länder Richtlinien erlässt, die jedoch nur einen Rahmen darstellen, den die Ländern mit eigenen Gesetzen ausfüllen mussten. Aus diesem Grund gab es bis bisher nur das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und die darauf basierenden Landesgesetze der sechzehn Bundesländer. Die Melderegisterauskunft an Private gab es auch bereits nach der alten Rechtslage im MRRG und war im § 21 geregelt. (...)
(...) Wie gesagt, wurde hier eine Chance verpasst den Datenschutz noch weitgehender zu stärken. Insgesamt stellt das neue Bundesmeldegesetz aber bereits eine Verbesserung zum Status Quo dar. (...)
Sehr geehrter Herr Bogdanski,