(...) Ich möchte Ihnen heute auf Ihre Fragen antworten. Ich weiß, dass die aktuelle Berichterstattung und der durch den Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf zum neuen Meldewesen die Menschen in unserem Land bewegt. Ich persönlich bin über die Art und Weise der Gesetzesarbeit der CDU/CSU und FDP sehr verärgert. (...)
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(...) Das zuletzt vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz mit der sogenannten Widerspruchsregelung stellte zwar eine Verbesserung der bisherigen Regelung dar. Aus Gründen des Datenschutzes ist die Zustimmungslösung aber die bessere Option. Denn dann können ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Bürgers keinerlei Daten an den Adresshandel oder die Werbewirtschaft weitergegeben werden. (...)
(...) Er ist nun abzuwarten, welche Änderungen das Meldegesetz im weiteren parlamentarischen Verfahren, also den Beratungen im Bundesrat und ggf. Vermittlungsausschuss, erfahren wird. (...)
(...) Wir haben mit dem neuen Meldegesetz die Bürgerrechte gestärkt und uns soweit es nur ging gemeinsam mit dem Koalitionspartner für liberale Ziele eingesetzt. Wir haben mit der Widerspruchsmöglichkeit gegen Adresshandel und Werbung etwas geschaffen, was das Melderechtsrahmengesetz und alle Landesmeldegesetze nicht enthalten. Wir sind auch nicht gegen den Einwilligungsvorbehalt, er war nur nicht mehrheitsfähig. (...)
(...) Und zu Ihrer zweiten Frage: So ist Koalitionsarbeit. Es gibt nur gemeinsame Anträge, die das Ergebnis interner Verhandlungen darstellen. (...)
(...) Dass der Bundestag zum Teil mit nur wenigen Anwesenden im Plenum Abstimmungen vornimmt, ist ebenfalls durchaus nicht unüblich. Zwar ist der Bundestag laut Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Aber diese Regelung führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit von Beschlüssen, die mit einer geringeren Anzahl an mitwirkenden Abgeordneten zustande gekommen sind. (...)