
(...) Grundsätzlich gilt aber, dass im weiteren Prozess die Länder entscheiden, wie sie im Hinblick auf die Öffnung von Kindertageseinrichtungen verfahren wollen. (...)
(...) Grundsätzlich gilt aber, dass im weiteren Prozess die Länder entscheiden, wie sie im Hinblick auf die Öffnung von Kindertageseinrichtungen verfahren wollen. (...)
(...) des Wechsels von Verfahrensbeiständen ermöglicht werden. Mit diesem Antrag fordern wir, dass die Unabhängigkeit der Verfahrensbeistände in den Bestellverfahren garantiert wird. Dafür muss auf Transparenz geachtet werden und die betroffenen Kinder müssen in die Entscheidung einbezogen werden. (...)
(...) Von der Bundesregierung heißt es hierzu: "Bei der Durchführung des Verfahrens in Kindschaftssachen hat der Beschleunigungsgrundsatz (§ 155 FamFG) zentrale Bedeutung. Dieser soll - insbesondere mit Blick auf das kindliche Zeitempfinden - eine Verkürzung der Verfahrensdauer bewirken und einer Zuspitzung des Elternkonflikts im laufenden Verfahren entgegenwirken. Eine isolierte Anfechtbarkeit oder ein Ablehnungsrecht bereits in der Ausgangsinstanz könnte zu erheblichen Verfahrens- Verzögerungen führen. (...)