Frage von Horst E. • 22.06.2023

Antwort ausstehend von Moritz Promny FDP
Sowohl im Hessischen Waldgesetz als auch im Bundeswaldgesetz ist jeweils in §1 die Erholungsfunktion des Waldes dokumentiert.
Ich finde es absurd, eine Nutzungspauschale für Wandertage im hessischen Staatswald zu erheben.
Der Wald muss seiner Erholungsfunktion meiner Meinung nach nachkommen können, das Land Hessen muss dabei als gutes Vorbild vorangehen und sollte künftig auf die Erhebung von Nutzungspauschalen verzichten.