Antwort 30.01.2025 von Jan-Wilhelm Pohlmann CDU
Maßgeblich für die Festsetzung von Gehältern sind die Tarifvertragsparteien bzw. Arbeitsvertragsparteien.
Maßgeblich für die Festsetzung von Gehältern sind die Tarifvertragsparteien bzw. Arbeitsvertragsparteien.
Ja ich bin für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, vor allem im Bereich der Landwirtschaft ABER ich bin auch dafür, dass diese Verträge immer auch eine Öffnungsklausel haben
Um den Abbau von Arbeitsplätzen in großen Umfang zu verhindern, setzen wir uns für eine klare sozial-ökologische Transformation der Industrie ein.

Wir sichern Arbeitsplätze durch planbare Strompreise und den „Made-in-Germany“-Bonus.
Die jetzt beschlossenen Entlassungen werden wir realistischerweise nicht verhindern können