Antwort 01.10.2024 von Norbert Röttgen CDU
Sehr geehrter Herr L.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Sehr geehrter Herr L.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Allerdings halte ich es nicht für klug, ein AfD-Verbotsverfahren anzustrengen.
Wenn die Verfassungsorgane der festen Überzeugung sind, dass die AfD gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und muss ein Verfahren eingeleitet werden. Letztlich wird vom Bundesverfassungsgericht über ein Verbot geurteilt, das hohe Hürden vorsieht.