Wir Freien Demokraten haben uns in den letzen beiden Jahren bereits gegen ein bundesweites Verbot positioniert
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Wir Freien Demokraten haben uns in den letzen beiden Jahren bereits gegen ein bundesweites Verbot positioniert
die Modalitäten für den Verkauf von Feuerwerkskörpern sind im Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt.
Aus Ihrer Frage geht leider nicht klar hervor, in welcher geschäftlichen und vertraglichen Beziehung Sie zu dem Feuerwerkshändler stehen.
Als SPD-Fraktion im NRW-Landtag unterstützen wir ein Verkaufsverbot vor allem im Hinblick auf die durch Corona ohnehin belasteten Intensivstationen in den Krankenhäusern
Deshalb halte ich das Feuerwerksverbot in diesem Jahr angesichts der Pandemie-Zahlen für vertretbar. Dies soll aber keineswegs eine Entscheidung für alle Zeiten sein.