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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 28.07.2023

Mit dem neuen Gesetz sollen alle Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit vollständig entfallen

Frage von Ashkan A. • 28.07.2023
Portrait von Rolf Mützenich
Antwort von Rolf Mützenich
SPD
• 27.09.2023

Der Entwurf wurde am 23.08. im Kabinett besprochen und wird den Bundesrat in der 1. Lesung vermutlich am 20.10. erreichen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 26.07.2023

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.07.2023

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ab Geburt sind tatsächlich volle 8 Jahre Voraufenthalt der Eltern und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis notwendig. Ich setze mich dafür ein, diese Frist auf 5 Jahre zu senken, damit mehr Kinder von Geburt an die Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht erst in ihrem Geburtsland einbürgern lassen müssen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.07.2023

Der richtige Weg für Ihre Tochter ist die Einbürgerung, entweder eigenständig oder unter den erleichterten Voraussetzungen der Miteinbürgerung, wenn Sie sich einbürgern lassen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 26.07.2023

Was sich durch das neue Gesetz ändern wird, ist die Handhabung der Mehrstaatigkeit. Wenn Sie sich erfolgreich einbürgern lassen können, könnten Sie also nach dem neuen Gesetz die türkische Staatsangehörigkeit behalten.

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