Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag, nie automatisch. Bei Adoptionen von Kindern unter 18 Jahren erwirbt das Kind im Regelfall jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit.
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Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft "als zweite Staatsangehörigkeit" wird also auf jeden Fall möglich sein, wenn das Herkunftsland ebenfalls die Mehrstaatigkeit erlaubt.
Mit dem neuen Gesetz sollen alle Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit vollständig entfallen
Der Entwurf wurde am 23.08. im Kabinett besprochen und wird den Bundesrat in der 1. Lesung vermutlich am 20.10. erreichen
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.
Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ab Geburt sind tatsächlich volle 8 Jahre Voraufenthalt der Eltern und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis notwendig. Ich setze mich dafür ein, diese Frist auf 5 Jahre zu senken, damit mehr Kinder von Geburt an die Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht erst in ihrem Geburtsland einbürgern lassen müssen.