
Unstrittig ist, dass geistige Leistungsfähigkeit und somit auch das Fahrvermögen unter einem Kater stark beeinträchtigt sind, wie im betrunkenen Zustand.
Unstrittig ist, dass geistige Leistungsfähigkeit und somit auch das Fahrvermögen unter einem Kater stark beeinträchtigt sind, wie im betrunkenen Zustand.
Wer alkoholisiert fährt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Ich begrüße daher, dass wir in der Gesetzgebung Promillegrenzen und Sanktionsmöglichkeiten haben.
Fehlende Möglichkeit der objektiven Erfassung des Sachverhaltes
Möglich wäre aber wahrscheinlich eine Mithaftung bzw. ggf. auch Strafverfolgung im Falle, dass ein Unfall verursacht wird.
Die Träger der Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen einem Begutachtungssystem, das durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als neutrale Stelle erfolgt.
DIE LINKE setzt sich für 0,0 Promille im Straßenverkehr ein, was das Fahren bei vielen, wenn nicht sogar allen, der benannten Zustände ausschließen sollte.