
 Antwort 25.05.2023 von Marco Buschmann   FDP
Auch Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern. Die genauen Details zu den Gestaltungsmöglichkeiten und dem Verfahren finden Sie auf der Informationsseite des BMJ:

Auch Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern. Die genauen Details zu den Gestaltungsmöglichkeiten und dem Verfahren finden Sie auf der Informationsseite des BMJ:

Die Anwendung des Familienrechts ist Aufgabe der unabhängigen Familiengerichte. Zu einzelnen Fällen kann ich als Bundesminister der Justiz daher mit Blick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung keine Stellungnahme abgeben.

Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik.

Zu Ihrer konkreten Frage ist es so, dass die Absenkung der Voraufenthaltszeiten im Rahmen der Miteinbürgerung noch nicht beraten wurden.

Zum Thema Gleichstellung zum Beispiel stehen wir in regem Austausch mit dem Bundesforum Männer.
