(...) 19/3279) findet auch die Bundesregierung wohlfeile Worte der Verurteilung für solche kruden Umtriebe, allein, sie will nicht aktiv werden. Weder will sie genauer feststellen, wer hinter solchen Angeboten steckt, noch zeigt sie sich daran interessiert, Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Übergriffigkeiten und Verstöße gegen Selbstbestimmungsrechte zu bekämpfen. Auf die Frage, ob die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für „Konversionstherapien“ und ihre Bewerbung erwägt, umfasste die schmallippige Antwort ganze vier Buchstaben: „Nein“. (...)
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Antwort 01.08.2018 von Stefan Liebich Die Linke
Antwort 27.07.2018 von Axel Schäfer SPD
(...) Das muss entsprechend geahndet und unterbunden werden. Darüber hinaus muss die Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung über Pseudo-Behandlungen zur „Umpolung“ verstärkt und insbesondere an Kinder- und Jugendliche gerichtet werden. Das aus nachvollziehbaren Gründen geforderte gesetzliche Verbot dieser - wie auch gegebenenfalls anderer medizinisch-wissenschaftlich nicht begründbarer - Behandlungsangebote wäre rechtlich jedoch nicht durchsetzbar. (...)
Antwort ausstehend von Heiko Maas SPD
Antwort 14.08.2018 von Frank Steffel CDU
(...) Selbstverständlich handelt es sich bei Homosexualität nicht um eine Krankheit. Insofern ist auch keinerlei Therapie nötig. (...)
Antwort 22.08.2018 von Sören Bartol SPD
(...) Homosexualität ist keine Krankheit. Homosexualität muss und darf somit auch in keiner Form behandelt werden. (...)
Antwort ausstehend von Hermann Otto Solms FDP