(...) ich glaube hier liegt ein Irrtum vor: Nach altem Recht hätten Sie mit dem vollendeten 63. Lebensjahr in die besondere "Altersrente für langjährig Versicherte" gehen können, allerdings mit Abschlägen in Höhe von 7,2 Prozent. Einen abschlagsfreien Rentenzugang mit 45 Versicherungsjahren hat es bislang nicht gegeben. (...)
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(...) Durch Artikel 30 Abs. 5 des Einigungsvertrages wurde festgelegt, dass das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) durch ein besonderes Bundesgesetz zum 1. Januar 1992 auf das Beitrittsgebiet überzuleiten ist. (...)
(...) Die Rente für besonders langjährig Versicherte, die nach einer Wartezeit von 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, wird dagegen ganz neu eingeführt und gab es vorher so nicht. Sie hat lediglich die Aufgabe die Erhöhung des Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente zu verhindern.Vorher gab es keine Besonderheiten für Personen mit 45 Beitragsjahren, wie Sie meinen. (...)
(...) Der Rente wird ja der gesamte Einkommenszeitraum zu Grunde gelegt, während bei der Pension das letzte Gehalt relevant ist. (...)
(...) Er konstruiert eine Kausalität zwischen den genetischen Merkmalen und den Integrationsproblemen seiner Träger, seine Äußerungen sind pauschalisierend und schüren nur die Ängste vor Überfremdung, Masseneinwanderung von Muslimen und dem Niedergang des deutschen Sozialstaates. (...)
(...) Ich bin wie Sie der Auffassung, dass wir dringend überprüfen müssen, welche Produkte und DienProdukte und Dienstleistungenßigten Satz unterliegen und mit dem Normalsatz besteuert werden können und umgekehrt. Hier gibt es offensichtlich viele Ungereimtheiten. (...)