Sehr geehrter Herr Oberbauer,
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(...) Klar ist aber auch: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. (...)
(...) Ich stimme Ihnen zu, dass wir uns hier im Bundestag und auch im Europäischen Parlament Gedanken darüber machen müssen, wie wir die Europapolitik noch besser nachvollziehbar, noch demokratischer, noch effizienter machen können und dürfen dabei auch vor großen Änderungen keine Scheu haben. Allerdings müssen auch diese in einem demokratischen Prozess erarbeitet werden, wofür wir eine breite Diskussion in einem parlamentarisch geprägten Europäischen Konvent vorschlagen, der konkrete Änderungen für die Europäischen Verträge erarbeitet. (...)
Sehr geehrter Herr Weislinger,
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich habe meiner Antwort an Herrn Arnold vom 09. November nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Brandt
(...) Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war. (...)