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(...) Berufstätige Eltern, die ein geringes Einkommen haben, erhalten den Kinderzuschlag. Es ist geplant, diesen Kinderzuschlag auszubauen. Konkrete Pläne liegen aber insoweit noch nicht vor. (...)

Sehr geehrter Herr Schmitt,
vielen Dank für Ihr Schreiben, worin Sie eine gesetzliche Offenlegungspflicht für Versicherungsunternehmen fordern.

(...) dass die Zahl der Menschen, die auf kostenlose Lebensmittel angewiesen sind, steigt, ist auch hier im Kreis Pinneberg nicht zu übersehen: die gemeinnützige Uetersener Tafel z.B. versorgt inzwischen schon über 400 bedürftige Menschen, darunter mehr als 70 Kinder. Die Planung der Tafel-Verantwortlichen ist damit um mehr als das Doppelte übertroffen worden. (...)

(...) Auf der anderen Seite finde ich es keine Schande, wenn Menschen, die wenig Geld haben, Kleiderkammern besuchen oder Beratungsstellen. Die Sozialverbände und Kirchen leisten (nicht nur) damit auch einen kleinen, aber hilfreichen Beitrag zum Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes, das eben nicht nur den Staat, sondern auch die gesellschaftlichen Kräfte und Institutionen auf dieses Gebot verpflichtet. Im Übrigen: Wenn wir so viel vom Staat erwarten, müssten wir auch bereit sein, wie in Skandinavien, mehr Steuern zu zahlen bzw. (...)

(...) eine sozialpolitische Errungenschaft für diesen Personenkreis dar. Dabei wird das rentenversicherunrentenversicherungspflichtige Einkommenbstätigen Pflegepersonen nach einem Entgelt berechnet, das sich in der Höhe nach dem Entgelt für die Pflegeleistungen entsprechender Pflegedienste und nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richtet. Die gesetzliche Regelung, wonach Altersvorsorgezulage und Eigenbeitrag bei der Riester-Rente nach dem fiktiven Entgelt, das Sie benannt haben, berechnet werden, ist rechtlich korrekt, da diese Beiträge immer nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen berechnet werden. (...)