Frage von Willi W. • 29.01.2007

Antwort von Gerald Weiß CDU • 14.05.2007
(...) Kindererziehungszeiten und Leistungen nach dem Fremdenrentengesetz zum Beispiel, können Versicherte auch ohne Beitragsjahre geltend machen. Die Abgrenzung der versicherungsfremden von versicherungskonformen Leistungen der Rentenversicherung ist aber äußerst umstritten. Es gibt beispielsweise unterschiedliche Meinungen darüber, wie beitragsfreie Ausbildungszeiten und Zeiten der Kriegsgefangenschaft eingestuft werden können. (...)