Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Stephan Thomae
Antwort von Stephan Thomae
FDP
• 15.07.2023

Dass heute der Ehegattennachzug zu Ausländern einfacher möglich ist als der Ehegattennachzug zu Deutschen erklärt sich aus der Rechtshistorie.

Portrait von Lars Castellucci
Antwort von Lars Castellucci
SPD
• 27.06.2023

Sie hatten Recht mit ihrer Annahme: Die Änderungen beim Sprachnachweis werden Teil des s.g. Migrationspakets II sein, das aktuell im Innenministerium erarbeitet wird.

Portrait von Omid Nouripour
Antwort von Omid Nouripour
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 27.06.2023

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die bestehende Rechtslage zu ändern. Im Zuge der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sollen u.a. auch die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Familiennachzug geregelt werden - so auch der Sprachnachweis im Ehegattennachzug.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.06.2023

Eine beschleunigte Einbürgerung nach derzeit sechs und neu drei Jahren kann nur erfolgen, wenn ein Sprachniveau von C1 sowie besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachgewiesen werden können

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von Dirk Wiese
SPD
• 23.06.2023

Das Migrationspaket II befindet noch in Arbeit und mir ist leider nach wie vor nicht möglich, hierzu genaue Aussagen zu geben.

Frage von Khaled I. • 21.06.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.06.2023

Eine beschleunigte Einbürgerung nach sechs, bzw. neu drei Jahren, ist möglich, wenn deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 vorliegen sowie besondere Integrationsleistungen

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