
Dass heute der Ehegattennachzug zu Ausländern einfacher möglich ist als der Ehegattennachzug zu Deutschen erklärt sich aus der Rechtshistorie.
Dass heute der Ehegattennachzug zu Ausländern einfacher möglich ist als der Ehegattennachzug zu Deutschen erklärt sich aus der Rechtshistorie.
Sie hatten Recht mit ihrer Annahme: Die Änderungen beim Sprachnachweis werden Teil des s.g. Migrationspakets II sein, das aktuell im Innenministerium erarbeitet wird.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die bestehende Rechtslage zu ändern. Im Zuge der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sollen u.a. auch die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Familiennachzug geregelt werden - so auch der Sprachnachweis im Ehegattennachzug.
Eine beschleunigte Einbürgerung nach derzeit sechs und neu drei Jahren kann nur erfolgen, wenn ein Sprachniveau von C1 sowie besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachgewiesen werden können
Das Migrationspaket II befindet noch in Arbeit und mir ist leider nach wie vor nicht möglich, hierzu genaue Aussagen zu geben.
Eine beschleunigte Einbürgerung nach sechs, bzw. neu drei Jahren, ist möglich, wenn deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 vorliegen sowie besondere Integrationsleistungen