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Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, 4. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (20/9890) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/12146) angenommen.
Der Deutsche Bundestag wird heute abschließend über die Privilegierung für Balkonsteckeranlagen entscheiden (Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen).
Netzentgelte werden für die Nutzung der Netze gezahlt und sind dementsprechend auf den Verbrauch angerechnet. Auch Besitzer eines Hauses mit PV zahlen beim Strombezug die Netzentgelte für ihren Verbrauch.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der den Einbau von sogenannten „Balkonkraftwerken“ regelt, wird heute im Bundestag beraten und beschlossen werden.