
- Für alleinstehende Berechtigte: 1.689 Euro.
- Für Ehepaare sowie in Lebenspartnerschaft, eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebende Berechtigte: 2.252 Euro
- Für alleinstehende Berechtigte: 1.689 Euro.
- Für Ehepaare sowie in Lebenspartnerschaft, eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebende Berechtigte: 2.252 Euro
Dadurch würde die Opferrente regelmäßig angepasst, ohne dass eine Überprüfung alle fünf Jahre erforderlich wäre.
Ich bin zuversichtlich, dass sich eine neue Bundesregierung zügig des Themas erneut annimmt, denn in unserem Wahlprogramm heißt es dazu:
Am vergangenen Donnerstag haben wir mit einer großen parlamentarischen Mehrheit das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen.
Die sogenannte "SED-Opferrente" und die Abgeordnetendiäten können nicht direkt miteinander verglichen werden, da sie unterschiedliche Zwecke verfolgen und auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich entsprechend eingebracht: zwei wichtige Anträge finden Sie hier: