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Auf von der SPD eingebrachte, weiterführende Entlastungsregelungen konnte sich die Koalition leider nicht verständigen. Daher stellt die jetzt geltende Regelung einen Kompromiss dar, der leider nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zufriedenstellend sein wird.
Jeder kann sich nach Artikel 17 des Grundgesetzes schriftlich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden.
Allgemein ist aber das Verfahren bei Anschluss von Fernwärme in einem Haus mit Wohnungseigentümergemeinschaft, genau wie alle anderen Modernisierungsmaßnahmen, im Wohnungseigentümergesetz (WEG) geregelt ist
Nach längeren Diskussionen hat die Koalition in Berlin eine Entscheidung über einen eigenen Heizstromtarif in die Strompreisbremse hineinverhandelt.