
Für die Umsetzung und die Auszahlung der Hilfen sind nun die einzelnen Bundesländer zuständig
Für die Umsetzung und die Auszahlung der Hilfen sind nun die einzelnen Bundesländer zuständig
es ist bedauerlicherweise zutreffend, dass sich die Möglichkeit der Antragsstellung verzögerte. Grundlage der Umsetzung ist eine sogenannte Verwaltungsvereinbarung, die im Wirtschaftsministerium im Bund verspätet auf den Weg gebracht wurde.
Die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks sollen helfen, extreme Preissteigerungen des letzten Jahres abzufedern.
Die Auszahlung in Brandenburg soll planmäßig Mitte April erfolgen.
Angesichts der massiv gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung im Dezember vergangenen Jahres beschlossen, auch Haushalte zu entlasten, die mit sogenannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Öl und Holzpellets heizen