
Antwort ausstehend von Michael Josef Schmitt FREIE WÄHLER

Die CDU hat das Thema der Belastung von Betriebsrentnern aufgegriffen und mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz eine spürbare Entlastung geschaffen. Seit 2020 gilt ein Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten, der zum 1. Januar 2026 auf 197,75 Euro monatlich gestiegen ist.
Wir setzen uns für eine Beendigung der Doppelverbeitragung ein und wollen darüberhinaus die Rente zusätzlich stabilisieren und private Vorsorge fördern.
Es ist unser Ziel, die betriebliche Altersvorsorge weiter zu stärken und bestehende Hürden weiter abzubauen.
Nichtsdestotrotz führt diese zu einer erheblichen Verbesserung für Hunderttausende von Versicherten mit einer betrieblichen Altersvorsorge.