Antwort 23.10.2024 von Christian Gräff CDU
Als direkt gewählter Abgeordnete nehme ich diese Aufgabe seit 2016 gewissenhaft wahr. An BV bin ich in keiner Weise beteiligt.
Als direkt gewählter Abgeordnete nehme ich diese Aufgabe seit 2016 gewissenhaft wahr. An BV bin ich in keiner Weise beteiligt.

Grundsätzlich ist natürlich in Anbetracht der Lage des Wohnungsmarktes Leerstand allgemein und auch spezifisch bei Wohnungen im Landesbesitz nach Möglichkeit zu reduzieren.
Wie Sie selbst schreiben, ist es bekannt, dass es leider oft auch nachträglich zu Streitigkeiten kommt über die genaue Größe der Wohnfläche.
Der Mieter oder Immobilienkäufer sollte die tatsächliche Größe der Wohnfläche bezahlen, die er mietet oder erwirbt.