
Wie Sie selbst schreiben, ist es bekannt, dass es leider oft auch nachträglich zu Streitigkeiten kommt über die genaue Größe der Wohnfläche.
Wie Sie selbst schreiben, ist es bekannt, dass es leider oft auch nachträglich zu Streitigkeiten kommt über die genaue Größe der Wohnfläche.
Der Mieter oder Immobilienkäufer sollte die tatsächliche Größe der Wohnfläche bezahlen, die er mietet oder erwirbt.
Die SPD setzt sich für eine höhere Transparenz bei Mietverträgen ein. Entsprechende Maßnahmen müssen praktikabel und umsetzbar sein.
Eine neu zu schaffende Verpflichtung der Bauherren zur Durchführung einer Wohnflächenermittlung würde gegenüber dem Status Quo ein Mehr an Bürokratie und zusätzliche Kosten bedeuten.
Die bisherige Rechtslage deckt das von Ihnen beschriebene Szenario in weiten Teilen ab. Gemäß § 434 BGB ist die Kaufsache frei von Mängeln zu übergeben.
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.