Die Chancen, das Ministerialschreiben von 1953 zur Verhinderung von Schwarzbauten politisch neu aufzugreifen und in ein modernes Instrument – etwa einen verbindlichen, standardisierten Prüfkatalog – zu überführen, sind aus grüner Sicht grundsätzlich gut, wenn man zwei Ebenen zusammendenkt: das damals eingeforderte konsequente bauaufsichtliche Einschreiten und die heute gefestigte Rechtsprechung des BayVGH zum „aliud“ als anderem, von der Genehmigung nicht mehr gedeckten Bauvorhaben
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Antwort 19.08.2026 von Ursula Sowa BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU
Antwort 12.09.2025 von Hanna Steinmüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Weicht die aufgeführte Fläche zum Nachteil der Erwerber*innen von der vereinbarten Fläche ab, liegt es nahe, dass die Wohnung grundsätzlich mangelhaft ist.

Antwort 17.09.2025 von Marc Bernhard AfD
Die aus unserer jetzigen Sicht einzige Möglichkeit wäre, eine verpflichtende Wohnflächenberechnung im Kaufrecht gesetzlich vorzuschreiben.
Antwort 12.08.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Die Linke tritt für eine sinnvolle und gerechte Änderung der Gesetzeslage im Zusammenhang mit Bauträgerverträgen ein.
Antwort 27.08.2025 von Sabine Poschmann SPD
Die Frage ist, inwieweit dies damals auch rechtmäßig geschehen ist.