
Die mit den Stimmen der Ampelfraktionen beschlossene und am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündete Wahlrechtsreform verstößt meiner Meinung nach gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip
Die mit den Stimmen der Ampelfraktionen beschlossene und am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündete Wahlrechtsreform verstößt meiner Meinung nach gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip
Ich habe zugestimmt, da der Bundestag wirksam verkleinert wird, ohne Wahlkreise zu vergrößern.
Zur Sicherstellung der verfassungsmäßigen Aufgabenerfüllung des Bundestags ist eine Wahlrechtsreform deshalb unumgänglich.
Ich habe zugestimmt, da die Rolle der Minderheitenparteien weiterhin widergespiegelt und der Bundestag verkleinert wird, ohne Wahlkreise zu vergrößern.
Es geht dabei vor allem um die dringend notwendige Verkleinerung des aufgeblähten und kostspieligen Bundestags.
Hätte man unsere Ideen früher umgesetzt, wären 138 zusätzlichen Mandate bei der Bundestagswahl 2021 nicht entstanden – und den Steuerzahlern wären in der laufenden Legislatur Kosten von etwa zwei Milliarden Euro erspart geblieben.