Teilzeit bleibt erlaubt: Debatte zielt auf fair geregelte Arbeitszeiten, nicht auf Familienversicherung oder pauschale Verbote
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Dadurch könnten wesentliche Teile unseres Wohlfahrtsstaates zudem besser finanziert werden.
Grundsätzlich erhalten Geflüchtete kein Bürgergeld, sondern niedrigere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese werden über Steuermittel finanziert und dürfen nach aktueller Rechtsprechung eine bestimmte Höhe, die das Existenzminimum sichert, nicht unterschreiten.
Viele Mitversicherte – wenn auch in der Tat nicht alle – leisten tatsächlich wichtige, gesellschaftsrelevante Arbeit: Sie erziehen Kinder, pflegen Angehörige oder sind etwa selbst erwerbsgemindert. Diesen Menschen wollen wir keine Steine in den Weg legen. Der aktuelle Entwurf der GKV-Finanzreform sieht einen Eigenbeitrag für die Mitversicherung vor – mit Ausnahmen u.a. für die genannten Gruppen.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de