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In der Koalitionsvereinbarung haben wir uns als Regierungsparteien dazu bekannt, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen, was ein klares Nein bei den Abstimmungen in Brüssel bedeutet hätte.
In einem EU-Berufungsausschuss hatten sich weder genug Vertreter:innen der EU-Staaten für noch gegen einen weiteren Einsatz des Mittels ausgesprochen.
Das Europäische Parlament hat kein Veto-Recht zu Implementierungsrechtsakten und darf lediglich in Form einer Resolution (Komitologieeinspruch) seine politische Meinung äußern. Da ein solcher Komitologieeinspruch im zuständigen Umwelt-Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat, wurde dieser anschließend nicht im Plenum abgestimmt.