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Ich bedauere sehr, dass eine Einigung erst nach der Wahl am 23. Februar zu erwarten ist. Ich werde mich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen.

Aus meinem Verständnis wurde der Gesetzesentwurf von Castellucci, Kappert- Gonther u.a. dem Auftrag, eine Möglichkeit zum assistieren Suizid zu schaffen und zugleich dem staatlichen Auftrag zum Schutz des Lebens gerecht zu werden, am besten gerecht. Denn gewerbliche Interessen dürfen im Zusammenhang mit dieser so grundlegenden, existentiellen Frage keine Rolle spielen und müssen auch strafrechtlich geahndet werden können.

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und ein daraus folgendes Recht auf Sterbehilfe ist grundgesetzlich veranlagt.

Um dem genannten Grundsatz eines Rechts auf selbstbestimmtes Sterben gerecht zu werden, ist es erforderlich, den Willen von Sterbewilligen zu betrachten und zu respektieren.

ich bedaure sehr, dass der Bundestag keine Entscheidung zum assistierten Suizid getroffen hat. Suizidassistenz findet aktuell, auch in Pflegeheimen, ohne ein Schutzkonzept statt.