Frage von Johann-Albrecht H. • 19.03.2024

Antwort von Susanna Kahlefeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 27.03.2024
Für die in unseren Wahlprogrammen geforderte Ablösung sind die politischen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben.
Für die in unseren Wahlprogrammen geforderte Ablösung sind die politischen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben.
Die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag steht hinter der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ablösung der Staatsleistungen.
Die Länder können die Staatsleistungen an die Kirchen erst ablösen, wenn der Bund ein Grundsätzegesetz nach Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung erlassen hat. Das ist bis heute nicht der Fall.
Es ist schon lange überfällig, den Auftrag aus der Weimarer Verfassung, die Staatsleistungen gegenüber der christlichen Kirchen in Deutschland abzulösen, in unser Grundgesetz zu überführen.