Antwort 11.11.2024 von Stephan Brandner AfD
Wir meinen, das Wahlalter sollte mit dem Alter der Volljährigkeit zusammenfallen.
Wir meinen, das Wahlalter sollte mit dem Alter der Volljährigkeit zusammenfallen.


Nein
Die Absenkung des Wahlalters hatten die Ampelparteien im Koalitionsvertrag vereinbart. Dort ist außerdem eine Herabsetzung des aktiven Wahlrechts für Bundestagswahlen auf ebenfalls 16 Jahre vorgesehen.