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Neben der Namensänderung erhält das Gremium erweiterte Aufgaben: Es soll nicht nur die politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte stärken, sondern auch das Thema Chancengerechtigkeit als kommunale Querschnittsaufgabe stärker verankern.
Die Umstellung wird zur Kommunalwahl 2025 am 14.09 wirksam. Die dann gewählten Mitglieder bilden den neuen Ausschuss direkt. Damit wird ein wichtiger Schritt zur institutionellen Stärkung von Beteiligungsgremien auf kommunaler Ebene vollzogen.


Hintergrund für die aktuellen Priorisierungen sind die hohen Zugangszahlen in die Berufssprachkurse im Jahr 2024. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verzeichnete einen neuen Teilnehmenden-Höchststand von über 190.000 Personen.

Jetzt sprechen Sie aber zu Recht die Themen Rechtssicherheit und Signalwirkung an. Ein besonderes Problem dabei ist, dass der bisherige Entwurf keine Übergangsregelung schafft.