Die Sanktionen für tierschutzrechtliche Verstöße werden verschärft und Tierquälerei mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Diese fügen sich damit in das Gesamtgefüge des Strafrechts ein.
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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.
Die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung von tierischen Produkten, wie letztes Jahr vom Bundestag beschlossen, war nur ein erster Schritt. Zusätzlich wird die Tierschutznutztierhaltungsverordnung für einzelne Tierarten überarbeitet, um auch hier Verbesserungen zu erzielen.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.
Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die Existenzgrundlage der Tierhalter zu gefährden