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Bei derartigen zeitvariablen Tarifen gilt der monatliche Durchschnittspreis als Grundlage für die Entlastungen.

Bei Haushalten mit zeitvariablen Tarifen – u. a. Haushalten mit Nachtspeicherheizungen – wird ein monatlicher Durchschnittspreis verwendet, um den Entlastungsbetrag der Bremse zu berechnen und so zu berücksichtigen, dass der nachts bezogene Strom günstiger ist als der Strom, der tagsüber bezogen wird

Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.


Der Einbau von Wärmepumpen wird nicht nur staatlich bezuschusst; auch im Vergleich zu anderen Wärmesystemen fallen die aktuellen Kostensteigerungen weniger stark aus als bei Gas oder Öl.