
Antwort ausstehend von Katja Wolf BSW

Ja, das kann sein, ebenso wie zwischen Leipzig und Halle oder Hamburg und S-H oder München und Sylt oder Berlin und Brandenburg usw.
Die aktuelle Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass künftig neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Eine mehrmonatige Doppelzahlung ist eine finanzielle Bürde, die erhebliche Geldmittel verschlingt. Insofern kann ich nachvollziehen, dass die aktuelle Regelung der gesetzlichen Kündigungsfrist im Mietrecht für viele Mieter belastende Auswirkungen haben kann.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich keine Rechtsberatung vornehmen darf.