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Antwort 06.08.2024 von Jörg Mumme Die Linke

Für die Regelungen im Straßenverkehr - also zur Straßenverkehrsordnung und den entsprechenden Zusatzbestimmungen (StVO, StVZO usw.) - also auch zum Thema Lichtsignalanlagen (LSA) sind zunächst der Gesetzgeber und die Straßenverkehrsbehörden zuständig

Norbert Mayer
Antwort 29.07.2024 von Norbert Otto Mayer AfD

Anzeigen, die eine Restwartezeit bei Rot herunterzählen, halte ich für sinnvoll. Allerdings wird für Nachrüstung aktuell kein Geld der Kommunen übrig sein.

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Antwort 02.08.2024 von Cornelia Knauth FDP

Da es sich bei Ihrer Frage um ein kommunales Anliegen handelt, wenden Sie sich diesbezüglich am besten an die Stadtverwaltung Ihres Wohnorts.