(...) Solange sich die Bundesregierung hartnäckig weigert, hohe Einkommen und Vermögen deutlich stärker zu besteuern, darf auf den Solidaritätszuschlag nicht verzichtet werden. Da Reiche und Vermögende aber im Gegenteil weiterhin von der Bundesregierung entlastet werden, würde der Wegfall des Solidaritätszuschlags, mit einem Volumen von mehr als 12 Milliarden Euro im Jahr, zu noch mehr Armut führen und die Arbeitslosigkeit weiter befördern. Beides gilt es zu verhindern. (...)
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(...) Zunächst einmal ist klar: Wir stehen fest zum Aufbau Ost. (...) Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag wie zuletzt in der Finanz- und Wirtschaftskrise erheblich zurückgegangen sind. (...)
(...) Die Einführung einer speziellen Transaktionssteuer kann aber nur eine der möglichen Maßnahmen sein, um das Problem mindestens teilweise zu bewältigen. Bei der Einführung einer solchen Steuer, gibt es außerdem gewisse Risiken – z.B. die Benachteiligung der privaten Kleinanleger oder zusätzliche Kosten für mittlere und kleinere Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung. (...)
(...) Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz dient der Herstellung von fairem Wettbewerb. Gerade in Grenzgebieten ist es von enormer Bedeutung, ähnliche oder bessere Kostenstrukturen zu schaffen und darauf zu achten, dass Wettbewerbsnachteile nicht durch die reine Steuerhöhe entstehen. (...)
(...) Das von Ihnen angesprochene Problem bei der Rückerstattung von einbehaltener Kapitalertragssteuer ist den Kommissionsdienststellen bekannt. (...)
(...) Zweifellos waren allein auf kurzen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungssysteme ein Mitauslöser der aktuellen Finanzmarktkrise. Durch falsche Anreize wurden unvertretbare und unkontrollierbare Risiken eingegangen. (...)