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(...) Anders als die deutsche Rechtstradition unterscheidet die UN-Konvention dabei nicht zwischen Mandats- und Amtsträgern, also zwischen gewählten Volksvertretern und Beamten. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich jedoch grundlegend. (...)
(...) Verurteilung und Unterbringung von Herrn Mollath werden derzeit von der Staatsanwaltschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgesehenen Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz als Parlamentarier nicht zu einem laufenden Verfahren äußere. (...)
(...) Ich kann mich der BeschlussempfehluBeschlussempfehlunganschließen. (...)
Sehr geehrte Frau Schomburg,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen!