Insofern hätte eine Personenstandsänderung aus Rebellion, wie Sie es insinuieren, zunächst einmal aus medizinischer Sicht keine Folgen. Die Personenstandsänderung wäre übrigens auch nach einem Jahr wieder änderbar bzw. korrigierbar.
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Selbstbestimmungsgesetz - Jeder Mensch hat das Recht auf Anerkennung seiner Persönlichkeit
Am heutigen Freitag fand im Deutschen Bundestag die finale Beratung zum Selbstbestimmungsgesetz statt. Mit der Regierungsmehrheit der Ampel-Fraktionen wurde der Gesetzentwurf verabschiedet. Ich habe heute gegen das Gesetz gestimmt.
Wir schaffen das vom Bundesverfassungsgericht mehrfach beanstandete sogenannte „Transsexuellengesetz“ ab und ersetzen es durch ein Selbstbestimmungsgesetz.
Das Selbstbestimmungsgesetz regelt im Übrigen nur die Korrektur des Geschlechtseintrags und die Änderung der Vornamen im Personenstand neu. Es ist klar zu unterscheiden zwischen dem juristischen Weg einer Personenstandsänderung und dem medizinischen Weg einer Geschlechtsangleichung.