Ein Asylverfahren außerhalb der EU ist derart durchzuführen, dass ein Asylantrag bei der nächsten Botschaft des Nachbarlandes gestellt werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Eine gerechte Gesellschaft muss auch die Perspektiven und Rechte von Menschen mit Migrationsgeschichte aufgreifen. Ich finde es wirklich schlimm, dass derzeit auch im Deutschen Bundestag Angst zwischen Nachbarn und Freunden geschürt werden soll.
Dauerhafte Grenzkontrollen oder die grundsätzliche Zurückweisung Schutzsuchender an den deutschen Binnengrenzen, so wie von der Union vorgeschlagen, sind europarechtswidrig und können schlichtweg nicht umgesetzt werden.
Asyl ist ein Menschenrecht – ohne Wenn und Aber.
Die Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten birgt erhebliche menschenrechtliche und praktische Probleme: Schutzsuchende würden in Länder gebracht, die oft selbst instabil sind und keine rechtsstaatlichen Verfahren garantieren können. Dies erhöht das Risiko von Menschenrechtsverletzungen und erschwert eine spätere Integration.
Die Beantragung und Bearbeitung von Asylverfahren sollte AUCH außerhalb der EU möglich sein.