Antwort 14.11.2023 von Johannes Fechner SPD
Wir hatten beraten, eine dritte Stimme einzuführen, mit der Bürgerinnen und Bürger eine zweite Priorität für die direkt gewählte Person ausdrücken können.
Wir hatten beraten, eine dritte Stimme einzuführen, mit der Bürgerinnen und Bürger eine zweite Priorität für die direkt gewählte Person ausdrücken können.
Das von Ihnen genannte Konzept der Ersatzstimme gehört zu den vielen Überlegungen, die im Vorfeld der Wahlrechtsreform durch die Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestages diskutiert und geprüft wurden.

Die Grundrechte werden und bleiben von Frau Faeser geschützt.

Wie ich auch im Kandidatinnencheck formuliert habe, wollen wir als Grüne und will ich das Wahlalter auf Kommunal- und Landesebene auf 16 Jahre absenken.