
Aus unserer Sicht ist es nicht zutreffend, dass Deutschland durch die Ausbildung ukrainischer Soldaten völkerrechtlich zur Kriegspartei wird.
Aus unserer Sicht ist es nicht zutreffend, dass Deutschland durch die Ausbildung ukrainischer Soldaten völkerrechtlich zur Kriegspartei wird.
Die Unterstützung der Ukraine darin, sich gemäß ihrem Selbstverteidigungsrecht zur Wehr zu setzen, ist völkerrechtskonform.
Deutschland muss sich dafür einsetzen, dass wieder Diplomatie als Mittel zur Deeskalation genutzt wird. Dabei sind Mittel wie Sanktionen gegen Privatpersonen oder Wirtschaftssanktionen ein legitimes Mittel.
Die Lieferungen an die Ukraine finden in Absprache mit EU- und NATO-Partnern statt. Einen deutschen Sonderweg hätte ich nicht mitgetragen.
Leider gilt das Minsk II-Abkommen als gescheitert, und zwar schon lange vor dem völkerrechtswidrigen Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine.