(...) Ich teile Ihre Einschätzung nicht. Mein Fraktionsaustritt liegt nunmehr ein halbes Jahr zurück. In dieser Zeit bin ich in meiner Eigenschaft als Abgeordneter keineswegs auf die Rolle eines "Beobachters" beschränkt gewesen. (...)
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(...) Die Industrie- und Handelskammern haben die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen. Sie fördern die gewerbliche Wirtschaft, wägen die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe ab und berücksichtigen diese ausgleichend. (...)
(...) Diese Pflichtmitgliedschaft ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt worden. Nach Ansicht des Gerichts ist die Pflichtmitgliedschaft hinnehmbar, weil sie für die Kammerzugehörigen eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet. Die Pflichtmitgliedschaft hat überdies nach den Ausführungen des Gerichts eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion, weil sie auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlangt, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt. (...)
(...) Ihre Frage zur Interessensvertretung der Industrie- und Handelskammern ist durchaus plausibel, wenn man bedenkt, dass Handelskammern Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und hoheitliche sowie regulierende Aufgaben übernehmen. Hier hat jedoch das Bundesverfassungsgericht entsprechend der Intention des Gesetzgebers bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Wahrnehmungen von Interessen der Wirtschaft nicht „reine Interessensvertretung“ bedeuten, sondern abwägende, auf Interessensausgleich bedachte und objektivierende Vertretung von Gesamtinteressen. (...)
Sehr geehrter Herr Göbel,
vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Fragen bezüglich der IHK-Pflichtmitgliedschaft.