Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Stefan H. • 08.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 08.02.2024 Im Rahmen der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde sowohl der Verlust bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit als auch das Verfahren zur Beibehaltung der Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit aus dem Gesetz gestrichen.
Frage von Jana S. • 07.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 08.02.2024 Wie Sie richtigerweise schreiben, können Sie im Zeitraum, in der die Einbürgerungszusicherung gültig ist, einfach abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt, und dann ebenfalls von der durch das neue Gesetz erlaubten Mehrstaatigkeit profitieren.
Frage von Helga M. • 04.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 06.02.2024 Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft.
Frage von Paul S. • 04.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 06.02.2024 Zunächst: Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, dann reduziert sich die Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre.
Frage von Ossama S. • 04.02.2024
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 12.02.2024 Nach meiner Einschätzung ist beides möglich: Sie können die Einbürgerung vor dem Inkrafttreten beantragen. Die neuen Regeln werden dann trotzdem angewendet, da der Prozess in der Regel länger als drei Monate dauert.
Frage von Onur K. • 03.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 06.02.2024 Sie können aber erst die türkische Staatsangehörigkeit annehmen, wenn die Reform in Kraft getreten ist. Tun Sie dies vorher, verlieren Sie automatisch die deutsche. Die Reform wird wahrscheinlich zu Mitte des Jahres in Kraft treten.