
Sollte eine Person also berechtigt sein, neben der deutschen Staatsangehörigkeit zwei weitere Staatsangehörigkeiten zu besitzen, wäre von deutsche Seite auch das erlaubt.
Sollte eine Person also berechtigt sein, neben der deutschen Staatsangehörigkeit zwei weitere Staatsangehörigkeiten zu besitzen, wäre von deutsche Seite auch das erlaubt.
Eine Sonderregelung für Personen, die Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes niederlegen gibt es nicht.
Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz aber im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass für alle einsehbar transparent ist, wann das Gesetz final in Kraft treten wird.
Im Rahmen der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde sowohl der Verlust bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit als auch das Verfahren zur Beibehaltung der Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit aus dem Gesetz gestrichen.
Wie Sie richtigerweise schreiben, können Sie im Zeitraum, in der die Einbürgerungszusicherung gültig ist, einfach abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt, und dann ebenfalls von der durch das neue Gesetz erlaubten Mehrstaatigkeit profitieren.
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft.