Zwingend im Ausland leben müssen Sie nicht. Sollte ein Staat (so wie es Deutschland ja ebenfalls in Ausnahmefälle vorsieht) auch Menschen einbürgern, die aktuell nicht in dem Land leben, ist das von deutscher Seite kein Problem.
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Antwort 01.03.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 28.06.2024 von Hakan Demir SPD
Ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Antwort 15.03.2024 von Hakan Demir SPD
Ihre doppelte Staatsangehörigkeit muss bei den zuständigen Behörden, insbesondere dem Einwohnermeldeamt, angegeben werden.
Antwort ausstehend von Sabine Weiss CDU
Antwort 13.02.2024 von Hakan Demir SPD
Sollte eine Person also berechtigt sein, neben der deutschen Staatsangehörigkeit zwei weitere Staatsangehörigkeiten zu besitzen, wäre von deutsche Seite auch das erlaubt.
Antwort 13.02.2024 von Hakan Demir SPD
Eine Sonderregelung für Personen, die Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes niederlegen gibt es nicht.