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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.02.2024

Im Rahmen der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde sowohl der Verlust bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit als auch das Verfahren zur Beibehaltung der Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit aus dem Gesetz gestrichen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.02.2024

Wie Sie richtigerweise schreiben, können Sie im Zeitraum, in der die Einbürgerungszusicherung gültig ist, einfach abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt, und dann ebenfalls von der durch das neue Gesetz erlaubten Mehrstaatigkeit profitieren.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 06.02.2024

Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 06.02.2024

Zunächst: Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, dann reduziert sich die Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre.

Frage von Ossama S. • 04.02.2024
Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 12.02.2024

Nach meiner Einschätzung ist beides möglich: Sie können die Einbürgerung vor dem Inkrafttreten beantragen. Die neuen Regeln werden dann trotzdem angewendet, da der Prozess in der Regel länger als drei Monate dauert.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 06.02.2024

Sie können aber erst die türkische Staatsangehörigkeit annehmen, wenn die Reform in Kraft getreten ist. Tun Sie dies vorher, verlieren Sie automatisch die deutsche. Die Reform wird wahrscheinlich zu Mitte des Jahres in Kraft treten.

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