
Das ist je nach beruflichem Status unterschiedlich.
Das ist je nach beruflichem Status unterschiedlich.
der Anspruch auf eine Energiepreispauschale entsteht, wenn ein Arbeitnehmer in 2022 ein aktives Beschäftigungsverhältnis hat oder hatte. Wir die Energiepreispauschale nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt, kann der Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
Leider gibt es hier bisher keine Zusagen. Ich werde aber Ihr Anliegen an unseren Landtagsabgeordneten Klaus Ranger, SPD, weiterleiten.
die Energiepreispauschale wird an Rentner:innen ausgezahlt, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Wohnsitz in Deutschland haben