Das ist je nach beruflichem Status unterschiedlich.
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Antwort 12.07.2023 von Uta Röpcke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Andrea Tschacher CDU

Antwort 04.01.2023 von Josip Juratovic SPD
der Anspruch auf eine Energiepreispauschale entsteht, wenn ein Arbeitnehmer in 2022 ein aktives Beschäftigungsverhältnis hat oder hatte. Wir die Energiepreispauschale nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt, kann der Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.

Antwort 18.01.2023 von Josip Juratovic SPD
Leider gibt es hier bisher keine Zusagen. Ich werde aber Ihr Anliegen an unseren Landtagsabgeordneten Klaus Ranger, SPD, weiterleiten.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 22.12.2022 von Dirk Wiese SPD
die Energiepreispauschale wird an Rentner:innen ausgezahlt, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Wohnsitz in Deutschland haben